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Aktuell

29.04.2021

EU Kommission zur Neuen Gentechnik

Im heute veröffentlichten Papier kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und der Schutz der Umwelt auch bei neuer Gentechnik an erster Stelle stehen sollten. Das kann eigentlich nur heißen: Der Rechtsrahmen für Gentechnik darf nicht aufgeweicht werden, denn die neuen Techniken bringen auch neue, zusätzliche Risiken, über die noch zu wenig Daten vorliegen.

Dass die zuständige Kommissarin für Gesundheit und Verbraucherschutz gleichzeitig die Versprechen der Agrarindustrie nachbetet, ist ein schlechtes Zeichen für eine ökologischere, "klimaangepasste" Land- und Lebensmittelwirtschaft in Europa. Die Kommission hat den Ball nun an die Mitgliedsstaaten und das Parlament zurückgespielt und will einen offenen Dialog über die künftige Politik führen.

Es gibt erste Presse-Reaktionen auf das EU-Papier.

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL):

Vorsorge, Wahlfreiheit, Transparenz und Haftung sicherstellen

Bundesministerium für Umwelt (BMU):

Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit: oberste Leitlinie für Gentechnik-Zulassung

Die LINKE:

Auch neue Gentechnik ist Gentechnik

SPD:

Vorsorgeprinzip und Transparenz sind unverhandelbar

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