Das Papier hält zunächst fest, worin das Ziel des neuen EU-Vorschlags besteht:
Mit ihrem Gesetzesvorschlag verfolgt die Europäische Kommission ein klares Ziel, das auch in den Erwägungsgründen im Vorschlag explizit genannt wird: „Der Anbau von NGT Pflanzen in der Europäischen Union soll erleichtert werden.“ Begründet wird dies seit Beginn der Diskussion mit den möglichen Beiträgen dieser Pflanzen zur Erreichung des Green Deals. Dabei wird postuliert, dass NGT-Pflanzen zur nachhaltigen Landwirtschaft beitragen und einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten können. Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, stellt der Gesetzesvorschlag im Vergleich zur bestehenden Gentechnikgesetzgebung wesentliche Weichen, die die Vermarktung von NGT Produkten wesentlich erleichtern bzw. bewusst fördern,
- die Rechte der Mitgliedstaaten bei Zulassung bzw. Bewertung von NGT-Produkten z.T. signifikant beschränken
- die Kennzeichnungspflicht für einen Großteil der NGT Produkte aufheben, und damit
- die in den EU-Grundgesetzen verankerte Wahlfreiheit von Konsument:innen beim Lebensmittelkauf unmöglich machen.
Darüber hinaus erläutert das Papier die neuen Kategorien, die die Kommission für neue gentechnisch veränderte Pflanzen vorsieht. Für beide Kategorien ändern sich die geltenden Kennzeichnungsvorschriften:
Da Kategorie 1 NGT Pflanzen nach erfolgter Notifizierung wie konventionelle Pflanzen behandelt werden, ist keine weitere Kennzeichnung vorgesehen, die Transparenz für Verarbeiter, Handel oder Konsument:innen schaffen würde. Eine Ausnahme bildet Saatgut: Dieses muss gekennzeichnet werden, um laut Kommission Transparenz und damit die Wahlfreiheit für Landwirt:innen und Züchter:innen zu gewährleisten.
Kategorie 2 NGT Pflanzen unterliegen nach ihrer Zulassung den bereits jetzt für GVO geltenden Kennzeichnungsvorschriften, können jedoch zusätzlich auch eine nicht näher definierte Nachhaltigkeitskennzeichnung führen.
Die Hauptkritikpunkte am Vorschlag für die Autor:innen sind:
- Die Zielsetzung, da die Förderung von NGT Pflanzen auf einer Reihe von sehr fragwürdigen Annahmen und Behauptungen beruht.
- Die Kategorisierung der NGT-Pflanzen, da diese u. a. wissenschaftlich sowie fachlich nicht nachvollziehbar sei.
- Die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften, da diese die Wahlfreiheit der gesamten gentechnikfrei-produzierenden Wertschöpfungskette bedroht.
- Die vorgesehenen Zulassungserleichterungen für NGT-Kategorie 2-Pflanzen, wenn diese einen vermeintlichen Mehrwert für Konsument:innen und Umwelt aufweisen.
- Die völlig unzureichenden Regelungen für die Biolandwirtschaft.
- Ungeklärte Koexistenzfragen.
- Die Verordnungsermächtigungen, die es der Kommission beispielsweise erlauben, die Anhänge des Gesetzesvorschlags jederzeit anzupassen.
Das Whitepaper fasst darüber hinaus weitere, generelle Kritikpunkte - darunter die ungeklärte Frage der Patentierung - gut zusammen und bietet auch einen hervorragenden Überblick über den weiteren politischen Prozess.
Zum Papier: Whitepaper ARGE Gentechnikfrei