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Aktuell

In den diesjährigen Kontrollen von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) haben die zuständigen Länderbehörden in fünf von insgesamt 740 beprobten Saatgutpartien Verunreinigungen nachgewiesen. Dabei handelte es sich um verunreinigte Maissaatgutpartien, wovon vier in Baden-Württemberg und eine in Bayern entdeckt wurden. Das verunreinigte Saatgut gelangte nach Behördenangaben nicht zur Aussaat.

Beprobt wurde in drei Bundesländern erstmals Zuckermais, nachdem eine verunreinigte Zuckermaispartie beim letztjährigen Monitoring nicht aufgedeckt worden war und in sechs Bundesländern rund 2,3 Millionen Körner davon ausgesät worden waren. Zudem war im Dezember 2020 bekannt geworden, dass illegaler, gentechnisch verunreinigter Leinsamen bereits 2018 nach Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gelangt und dort ausgesät worden war. Nur in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurde daraufhin im diesjährigen Monitoring Leinsaat beprobt.

Greenpeace, Bioland und die IG Saatgut fordern die Bundesländer auf, ihre Saatgutkontrollen zu verstärken und Saatgut auch auf Verunreinigungen mit neuer Gentechnik zu überprüfen. Die kommende Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass neue Gentechniken wie CRISPR/Cas entgegen der Pläne der EU-Kommission auch zukünftig unter dem Gentechnikrecht reguliert bleiben.

„Jede Gentechnik, auch die neuartige, ist mit großen Risiken behaftet. Nur mit einer konsequenten Umsetzung der Nulltoleranz im Saatgut kann eine gentechnikfreie Landwirtschaft gesichert werden“, sagt Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Dass es immer wieder zu Verunreinigungen kommt, zeigt, dass die derzeit praktizierte, stichprobenartige Untersuchung nur eines Teils der Partien, nicht ausreicht. Die Bundesländer müssen hier unbedingt nachbessern und auch die neue Bundesregierung wird sich dieses Themas annehmen müssen. Bei Kulturarten, die, wie Mais, einem hohen Verunreinigungsrisiko ausgesetzt sind, ist es leider mittlerweile notwendig, alle Saatgutpartien zu überprüfen“, unterstreicht der Bioland-Präsident.

„Kontrollen auf Verunreinigungen mit Gentechnik funktionieren nur, wenn auch nach allen bekannten Gentechnik-Pflanzen gesucht wird. Das ist immer noch nicht der Fall, obwohl Genom-editierte Pflanzen wie Raps in Nordamerika bereits angebaut werden und ein entsprechendes Analyseverfahren vorliegt“, so Dirk Zimmermann von Greenpeace. „Dieses Verfahren muss in die Kontrollen integriert werden. Die Behörden müssen zudem weitere Methoden für den Nachweis anderer, mittels neuer Gentechnik veränderter Pflanzen, entwickeln sowie anwenden - sonst verlieren die Kontrollen zunehmend ihren Sinn - und unser Saatgut frei von illegalen Verunreinigungen zu halten.“

„Um die Wahlfreiheit zu sichern, auch weiterhin gentechnikfreie Ernten und Lebensmittel produzieren und konsumieren zu können, muss sich die neue Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die neue Gentechnik unter dem geltenden Gentechnikrecht reguliert bleibt“, so Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). „Denn ohne Regulierung wären neuartige, bisher illegale gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr verboten – die Nulltoleranz würde außer Kraft gesetzt. Auch wäre die Gen-Manipulation von Saatgut nicht mehr kennzeichnungspflichtig. Weiträumig könnten Verunreinigungen nicht mehr kontrollierbar oder nachvollziehbar um sich greifen.“

Die Ergebnisse des Saatgutmonitorings der Bundesländer finden sich hier.

Mit einem Grundsatzurteil hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli 2018 entschieden, dass neue gentechnische Verfahren wie CRISPR-Cas unter dem europäischen Gentechnikrecht zu regulieren sind. Die EU-Kommission strebt jedoch eine Deregulierung der neuen Gentechniken an. Im September 2021 hat sie ein Papier zur Folgenabschätzung (‚Inception Impact Assessment‘) vorgelegt, in dem sie vorschlägt, den derzeitigen Rechtsrahmen für Pflanzen, die mit bestimmten neuen Gentechniken erzeugt wurden, zu überprüfen. Bereits im Zusammenhang mit einem Bericht zum Status der neuen Gentechniken unter dem Unionsrecht und im Lichte des EuGH-Urteils, den die EU-Kommission im April 2021 veröffentlicht hat, schlussfolgerte die EU-Behörde, der Rechtsrahmen der geltenden Gentechnikgesetzgebung sei nicht mehr zeitgemäß und kündigte entsprechende politische Maßnahmen an.

Quelle: Bioland

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